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(de) Mumia immer noch in Lebensgefahr! (fr)

From Worker <a-infos-de@ainfos.ca>
Date Tue, 29 Jul 2003 14:04:09 +0200 (CEST)


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> From nicolasphebus@yahoo.com
Date Thu, 24 Jul 2003 Uebersetzung von Uli
Mumia immer noch in Lebensgefahr
Zusammenfassung über die juristische Lage von Mumia Abu-Jamal
Am 18. Dezember 2001 hat Bundesrichter Yohn seine Entscheidung
getroffen: Mumia wird keinen neuen Prozeß bekommen, das Bundesgericht
hält ihn des Mordes am Polizisten Faulkner für schuldig, überdenkt
jedoch die verhängte Strafe und hebt deswegen vorübergehend und bedingt
sein Todesurteil auf.
Diese Entscheidung ist die Antwort auf einen Berufungsantrag beim
Bundesgericht des 3. Kreises, der verlangt, anzuerkennen, daß 29
verfassungsmäßige Rechte Mumias verletzt wurden.

- Richter Yohn hat entschieden über die Formalien des Prozesses, indem
er die falschen Anweisungen, die Richter Sabo den Geschworenen beim
ersten Prozeß über mildernde Umstände gegeben hat, in das Verfahren
aufgenommen hat.
- Er hat sich geweigert, über den Inhalt des Prozesses zu entscheidend,
d. h. die Unschuld Mumias, die mittlerweile durch unübersehbare
Entlastungsbeweise gestützt wird.


1. laufende Berufung: Die Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen die
Entscheidung ein. Sie bleibt dabei, daß Mumia des Mordes mit Vorsatz
schuldig ist, und verlangt, das Todesurteil wieder in Kraft zu setzen.

Mumia hat also drei Möglichkeiten:

1) Wenn die Staatsanwaltschaft gewinnt, hat Mumia nur noch eine einzige
Berufungsmöglichkeit beim höchsten Gericht der USA. Unglücklicherweise
hat diese bisher nur in 2-3% der Fälle günstig entschieden, d. h. Mumias
Chancen auf eine Hinrichtung liegen bei 97-98%.

2) Wenn der Staat diese Berufung gegen die Todesstrafe verliert, bekommt
die Verteidigung trotzdem nicht die Eröffnung eines neuen Prozesses. Die
Angelegenheit fällt an ein Staatsgericht zurück, wo eine Anhörung mit
einem neuen Richter und neuen Geschworenen stattfindet mit dem Ziel,
erneut die Umstände zu untersuchen, unter denen Mumia den Mord an
Faulkner begehen konnte.

Das Gericht wird also folgende Frage untersuchen: Ist Mumia des
vorsätzlichen Mordes schuldig, oder hat er Faulkner vielleicht in
legitimer Notwehr getötet?

Das Problem ist, daß wahrscheinlich in Philadelphia über ihn geurteilt
wird, in einem politisch sehr feindseligen Umfeld. Yohns Entscheidung
wird also effektiv sein:

- Vorsatz = Neues Todesurteil

- Notwehr = lebenslänglich ohne vorzeitige Entlassungsmöglichkeit

Man wird also die Strafe für einen Unschuldigen nach der Schwere seiner
Schuld neu festlegen, einen Unschuldigen, der schon zum Tod verurteilt
wurde und seit der Verhängung dieser Strafe im Todestrakt sitzt. Eine
feine Illustration des amerikanischen Paradoxes!

Die Verteidigung wird deshalb verlangen, die Angelegenheit vor einem
Gericht in Pittsburgh zu verhandeln, wo eher die Chance auf ein faires
Urteil besteht.


2. laufende Berufung:

Die Verteidigung legt beim Höchsten Gericht von Pennsylvania Berufung
wegen der Auswahl der Geschworenen nach rassistischen Kriterien ein.

Die Verteidigung stützt sich auf zwei Präzedenzfälle, der bekanntere
davon ist der von Thomas Joe Miller-El.

Am 25. Februar 2003 hat das Bundesgericht des 5. Kreises von Texas
anerkannt, daß die Geschworenen, die Thomas des vorsätzlichen Mordes für
schuldig befunden hatten, nach rassistischen Kriterien ausgewählt worden
waren. Unter ihnen war nur ein einziger Afroamerikaner, und der
Staatsanwalt hatte sich vorher vergewissert, daß dieser für die
Todesstrafe war.

Dazu muß man wissen, daß zu der Zeit, als Thomas verhaftet wurde, von
den Staatsanwälten der verschiedenen Bezirke von Dallas Bemühungen
ausgingen, Angehörige von ethnischen Minderheiten (AfroamerikanerInnen
und Latin@s) nicht als Geschworene zuzulassen, da sie weniger fähig
seien, Angeklagte zu beschuldigen.

Eine Studie zeigt sogar, daß zwischen 1980 und 1986 in 15 Prozessen, in
denen die Staatsanwaltschaft die Todesstrafe fordern wollte, 90% der
AfroamerikanerInnen, die als Geschworene berufen werden sollten, von den
texanischen Staatsanwälten daran gehindert wurden!

Auf dieser Grundlage verlangte das Verteidigungsteam von Thomas Joe
Miller-El vom Gericht, anzuerkennen, daß der 6. Zusatz der Verfassung
verletzt worden war, der jedem Angeklagten das Recht auf eine Jury aus
seinesgleichen zusichert. Diese Berufung endete damit, daß die höchsten
Richter der USA mit 8:1 beschlossen, daß jedeR zum Tod verurteilte
Gefangene in Texas die Möglichkeit haben muß, dem Gericht Beweise über
systematische rassistische Diskriminierung bei der Geschworenenauswahl
vorzulegen.

Mumia ist des vorsätzlichen Mordes schuldiggesprochen worden von einer
Jury aus 12 Mitgliedern, von denen nur einer Afroamerikaner war, und
wurde während des Prozesses willkürlich ausgeschlossen. Außerdem wurde
das gleiche Vorgehen, Geschworene aus Minderheiten auszuschließen, zum
Zeitpunkt von Mumias Verhaftung in der Staatsanwaltschaft von
Pennsylvania gelehrt.

Die Texanische Rechtsprechung wird es der Verteidigung also ermöglichen,
die Auswahl der Geschworenen nach rassistischen Kriterien anzugreifen,
was uns zu unserer 3. Möglichkeit bringt:

3) Die Staatsanwaltschaft verliert ihre Berufung gegen das Strafmaß, die
Verteidigung gewinnt ihre Berufung gegen die Geschworenenauswahl und es
gibt einen neuen Prozeß, in dem die Geschworenen über Schuld oder
Unschuld Mumias entscheiden kann und wo die Verteidigung endlich die
zahlreichen Beweise und Zeugenaussagen, die Mumia entlasten, vorbringen
kann.

Aber es gibt keinen Grund, so optimistisch zu sein!

Zuerst einmal hat der internationale Kontext ein Klima der
Sicherheitshysterie und des politischen Drucks auf die Gerichte
entstehen lassen, was die Waage auf die Seite des Todes neigen kann.

Nur die Mobilisierung der Massen kann ein Gegengewicht bilden, indem sie
diese Wahrheit, die sie nicht sehen wollen, präsentiert! Aber die
Aufhebung der Todesstrafe hat eine (seit der Affäre Rosenberg)
beispiellose internationale Bewegung demobilisiert. Setzen wir also
wieder alles in Bewegung, um Mumia zu befreien, damit sich also die
Tragödie vom 19. Juni 1953 nicht 2003 wiederholt! Und den großen Bonzen
und allen Vampiren, die sich vom Blut der Armen ernähren, schreien wir
entgegen:

BRICK BY BRICK, WALL BY WALL WE'RE GONNA FREE MUMIA ABU-JAMAL !
(Stein für Stein, Mauer für Mauer werden wir Mumia Abu-Jamal befreien!)

Nach den Vorschlägen von Me Robert Bryan, Anwalt von Mumia Abu-Jamal,
zusammengefaßt und recherchiert von Marina Rajewski, gesammelt von Dee
Brooks am 23. Juni 2003.


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