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(de) Arbeitsgericht Berlin greift Gewerkschaftsfreiheit an

Date Sat, 17 Oct 2009 12:46:42 +0200



Am 7.10. gab das Arbeitsgericht Berlin dem Antrag auf Einstweilige
Verfügung
gegen den Boykottaufruf der FAU für das Kino Babylon Mitte statt. Grund für
dieses Urteil war laut Angaben der Richterin die angeblich fehlende
Tariffähigkeit der Basisgewerkschaft Freie ArbeiterInnen-Union (FAU): die
Gewerkschaft sei zu klein. Damit war ausdrücklich nicht der
Organisierungsgrad
im Kino selbst gemeint, wo über ein Drittel der Belegschaft einen
FAU-Ausweis
besitzt, sondern die betriebsübergreifende Mitgliederzahl.

"Wie soll eine Gewerkschaft tarifmächtig werden, wenn ihr von Anfang an die
Arbeitskampfmittel für einen Tarifvertrag verboten werden?", fragt sich
Lars
Röhm, Sekretär der FAU Berlin. "Das ist absurd. Die Feststellung der
Tariffähigkeit dient eigentlich dazu, dass den Arbeitgebern kampffähige
Gewerkschaften gegenüberstehen und Lohnstandards nicht von
Phantomgewerkschaften untergraben werden. Hier wird dieses Prinzip auf den
Kopf gestellt, wurde ein Arbeitskampf doch von außen durch ver.di
unterlaufen."

Die FAU-Betriebsgruppe im Babylon Mitte hält den bisherigen Arbeitskampf
dennoch für einen Erfolg, denn es gilt als sicher, dass die
Geschäftsführung
einen Tarifvertrag unterzeichnet. Sie wird darüber mit der Gewerkschaft
ver.di
verhandeln, die zwar im Betrieb kaum verankert ist, aber gemeinhin als
tariffähig gilt. Ver.di wurde der Babylon-Geschäftsführung als
Verhandlungspartner von der Linkspartei vermittelt, nachdem der Druck
auf das
Babylon und die Politik zu stark angewachsen war. "Dass es zu dieser
Vertragsunterzeichnung kommen wird, ist einzig und allein der FAU zu
verdanken, die seit Monaten mit uns gemeinsam kämpft. Wir finden es
skandalös,
dass uns die Freiheit genommen wird, über welche Gewerkschaft wir
Kollektivverträge für uns erwirken", empört sich Andreas Heinze,
Filmvorführer
im Babylon und Betriebsrat.

Die FAU-Betriebsgruppe kündigte indessen an, die Verhandlungen genau zu
beobachten und möglichst viel Einfluss auf ver.di geltend zu machen, deren
Intervention sie äußerst kritisch beurteilt. Die FAU Berlin selbst prüft
derzeit die Möglichkeiten einer Revision des Urteils, um das Grundrecht auf
Gewerkschaftsfreiheit zu verteidigen. "Dieses Urteil verstößt gegen die
verfassungsmäßige Koalitionsfreiheit und internationale Standards. In
anderen
Ländern sind kämpferische Basisgewerkschaften selbstverständlich, hier muss
ihre Anerkennung noch mühsam erkämpft werden", so Röhm. In Frage stellen
wird
die FAU dabei auch, dass eine hohe ver.di-Funktionärin als
Schöffenrichterin in
einem Prozess fungierte, der einen Arbeitskampf mit ver.di-Verwicklung
und die
Tariffähigkeit einer anderen Gewerkschaft zum Gegenstand hatte.

FAU Berlin und FAU-Betriebsgruppe Babylon Mitte

Weitere Informationen:
http://prekba.blogsport.de
http://www.fau.org/berlin

Pressekontakt (Lars Röhm):
Mobil – 0176 612 704 84
E-Mail – faub26@fau.org


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