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(de) fau: Leiharbeitsfirma knickt ein // Jetzt nicht locker lassen!
Date
Sat, 3 Oct 2020 11:06:17 +0300
FAU Pfalz-Saar, Labournet und Prof. Wolfgang Däubler rufen zu weiteren Klagen auf, um ein Grundsatzurteil zu erreichen und Equal Pay
durchzusetzen! ---- Gleicher Lohn für gleiche Arbeit zugestanden ---- Nachdem das Arbeitsgericht Kaiserslautern die Klage eines ehemaligen
Leiharbeiters gegen seine schlechtere Bezahlung, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt hat, erkennt das Unternehmen nun an, dass ein
voller Lohnanspruch besteht. Die Anwälte des Unternehmens haben dies dem Gericht mitgeteilt und wollen so ein sog. Anerkenntnisurteil
erwirken, was zur Folge hätte, dass der Fall nicht vor dem EuGH behandelt werden würde. Der Kläger, Gewerkschaftsmitglied der Freien
Arbeiterinnen und Arbeiter Union (FAU) Pfalz/Saar und sein Anwalt wollen das Gericht davon überzeugen, dass der Fall trotz des Angebotes vor
dem höchsten europäischen Arbeitsgericht verhandelt werden muss. Grund ist, dass nur auf dieser Ebene geklärt werden kann, ob die deutsche
Praxis der systematischen Benachteiligung von Leiharbeitskräften als illegal gelten kann. Der Leiharbeiter hatte für seine Tätigkeiten in
der Entsorgung 4€ in der Stunde weniger bezahlt bekommen als fest angestellte Kollegen.
"Das Angebot zeigt ganz deutlich, dass auf Seiten der Unternehmer eine große Angst vor der Vorlage dieses und ähnlicher Fälle vor das EuGH
herrscht. Wir sind überzeugt davon, dass dort die Vorgehensweise in Deutschland als illegal entlarvt wird. Auch wenn das Angebot einen
juristischen Sieg bedeutet, der Leiharbeiterinnen und -arbeitern zeigt, dass 100% Lohn eingeklagt werden kann, wollen wir natürlich die
momentane Praxis lieber gleich gerichtlich verbieten lassen. Sonst sind Arbeiterinnen und Arbeiter immer auf den Klageweg angewiesen um das
zu bekommen, was ihnen zusteht." äußert sich David Jung, Pressesprecher der FAU Pfalz/Saar. "Wir wollen als Gewerkschaft weitere
Leiharbeiter ermutigen, mit uns ihr Recht einzuklagen, bis dies endlich nicht mehr notwendig ist."
Zur vollständigen Pressemitteilung geht es hier.
Die Klage ist Teil einer Kampagne des prominenten Arbeitsrechtlers Wolfgang Däubler und des Netzwerks LabourNet Germany. In diesem
Zusammenhang sind bisher bereits drei ähnliche Fälle von Leiharbeiter*innen vor dem Bundesarbeitsgericht anhängig. Der Fall aus
Kaiserslautern war der erste, bei dem eine Vorlage an den EuGH erreicht wurde.
Prof. Dr. Däubler hat schon eine Stellungnahme veröffentlicht.
Leiharbeiter*innen sind aufgerufen, sich bei uns zu oder Labournet zu melden. Wir vermitteln Kontakte zu einem Anwalt und helfen beim
Einklagen des Lohns.
https://www.fau.org/artikel/leiharbeitsfirma-knickt-ein-jetzt-nicht-locker-lassen
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