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(de) evibes: #Feminizid - Stand Sachsen (Auszug)
Date
Sun, 31 May 2020 08:28:38 +0300
20.05.2020 Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft ermitteln wegen Totschlags
Es "ergeben sich Anhaltspunkte, dass die Frau Opfer eines Gewaltverbrechens wurde". "Gegen einen leicht verletzten Bewohner (39) der
besagten Wohnung ergab sich schließlich der dringende Tatverdacht, auf die Frau gewaltsam eingewirkt und sie somit getötet zu haben." ----
2018 hatten zwei andere Väter in Sachsens Landeshauptstadt ihre Kinder beim Wochenendbesuch im Plattenbau umgebracht - im Streit mit und aus
Rache an deren Müttern. Ein 36-Jähriger erstickte seine drei Jahre alte Tochter. Er wurde im September 2018 wegen Mordes zu einer
lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richter gingen davon aus, dass er die getrennt von ihm lebende Mutter des Kindes bestrafen wollte.
Seit Ende März muss sich ein 56-Jähriger am Dresdner Landgericht wegen Mordes an zwei Mädchen verantworten. Er soll im Juli seine drei Jahre
alte leibliche sowie die sechsjährige Stieftochter grausam getötet haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann es nicht
verwinden konnte, dass sich die Mutter der Kinder von ihm getrennt hatte. Der Prozess dauert an.
#feminizid - Stand 2019
#feminizid in Deutschland 2019 - In diesem Jahr wurden 135 Frauen und 15 Kinder zumeist durch ihre (Ex-)Partner getötet, weitere 63 Frauen
z.T. lebensgefährlich verletzt, 5 weitere sehr wahrscheinlich ebenfalls getötete Frauen werden noch vermisst. (Reine Quellensammlung ohne
Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit)
Feminizide sind Akte geschlechtsspezifischer Gewalt. Damit werden Tötungen von Frauen* oder Mädchen* bezeichnet, die vor allem deshalb
geschahen, weil die Betroffene dem weiblichen* Geschlecht zugeordnet; weil eine frauenverachtende Ideologie federführend war. Wenn eine
Frau* durch einen unbeabsichtigten Autounfall stirbt, ist dies also kein Femizid. Wenn L. Foinard sich aus verletzter Eitelkeit an seiner
Frau* für deren Trennung rächen wollte, wie Staatsanwalt Till von Borries angab,so ist der versuchte Mord an ihr ein versuchter Feminizid.
Mittels Psychologisierung des Angeklagten, so verwiesen beispielsweise Foinard selbst, wie sein Verteidiger Andreas Boine, auf ein
schwieriges elterliches Verhältnis, sowie einen eigenen gewaltausübenden Vater, wird verschleiert, dass diese Tat ebenfalls eine politisch
aufgeladene ist. Feminizide sind tödliche Akte der Misogynie. Dabei wird Misogynie zumeist verstanden alsFrauen entgegengebrachte Verachtung
oder Frauenfeindlichkeit. Auf diese gründet sich eine uns umgebende patriarchale Ordnung, die ihrerseits u.A. getragen wird von "Familie"
und der "heterosexuellen Paarbeziehung" als ökonomische und libidinöse Größen.
Frauen*, die diese Ordnung gefährden, werden dafür bestraft. So wie Foinards Frau. Sie wehrte sich gegen die Schläge ihres Mannes, bezog mit
ihren Kindern ein Frauenschutzhaus und trennte sich von ihm. L. Foinard verstand dies als Intrige seiner Frau. Ihre Bestrafung steht in der
Anklageschrift oder eigentlich auch nicht:
In Deutschland gibt es nämlich keinen Straftatbestand wie "Femizid" oder "Frauen*mord". Hier wird einzig differenziert zwischen Mord (StGB
211) und Totschlag (StGB §212). Während in Kanada Feminizide sogar als Terrorakt verhandelt werden, werden sogenannte Trennungstötungenin
Deutschland oftmals nicht als Mord eingestuft, also als Tat aus niedrigen Beweggründen, sondern als Totschlag.
Außerdem werden sie milder bestraft, weil es sich um Taten in einer Partner*innenschaft handelt. Gefühle der Verzweiflung und
Ausweglosigkeit können hierin laut ständiger Rechtssprechung(BGH vom 24.11.2005 - 4 StR 243/05; BGH vom 3.1.1996 - 3 StR 588/95)
tatbestimmend sein, oder wenn "die Trennung von dem Tatopfer ausgeht und der Angeklagte durch die Tat sich dessen beraubt, was er eigentlich
nicht verlieren will" (BGH 2 StR 349/08). Hier werden patriarchal legitimierte Besitzansprüche durch die Rechtssprechung verankert. Dem
Angeklagten wird der Raub seines Besitzes attestiert, er "verliert" "seine" Frau*.
Diese Art der Relativierung der Tat spiegelt sich auch im medial geführten Diskurs wieder, bei dem, wie im Fall Foinard, häufig von einem
Familiendrama, einer Familientragödieoder einem Eifersuchtsdrama die Rede ist. Als abzulehnende Verharmlosung und Privatisierung
geschlechtsspezifischer Gewalt ist dies nicht hinzunehmen.
Wie im "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt", der sogenannten
Istanbul-Konvention, die seit Anfang Februar 2018 in Deutschland gilt, fordern wir eine strafschärfende Berücksichtigung, wenn die Tat in
einer Beziehung oder einer Ex-Beziehung stattfindet.
Diese Zahlen der Partner*innenschaftsgewalt in Form von Mord und Totschlag werden derweil vom Bundeskriminalamt erhoben. Sexualisierte
Gewalt mit Todesfolge und andere misogyne tödliche Taten nicht. Wir halten es für unerlässlich, Straftaten gegen Frauen* aufgrund ihres
Geschlechts (mit einem Versprechen auf Richtigkeit und Vollständigkeit) statistisch zu erfassen. Nicht nur um Frauen*schutzeinrichtungen
qualitativ und quantitiv aufzubauen, sondern auch um die Brisanz dieser patriarchalen Zurichtung offensichtlich zu machen.
"Morde beim Namen nennen- Femizide* sichtbar machen!"
(Linksjugend[Solid]Dresden zu ihrem Femizid Mahnmal in Dresden im März 2020) bleibtdeshalb auch unser erkämpfenswerter Appell.
https://evibes.org/2020/05/27/feminizid-in-sucksn/#more-77698
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