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{Info on A-Infos}
(de) Palaestina: Breite Verhaftungswelle und
From
I-AFD_2@anarch.free.de (FdA Hamburg)
Date
Mon, 18 Dec 2000 22:49:40 -0500 (EST)
Hausdurchsuchungen
Sender: worker-a-infos@ainfos.ca
Precedence: list
Reply-To: a-infos-d
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A - I N F O S N E W S S E R V I C E
http://www.ainfos.ca/
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Dienstag, 12. Dezember 2000
Presseerklaerung
Breit angelegte Verhaftungswelle und Hausdurchsuchungen gehen
weiter
Die breit angelegte Verhaftungswelle der israelischen
Besatzungsbehoerden,
die mit dem Beginn der gegenwaertigen Intifada anfing, ist in den
letzten
Wochen eskaliert. Waehrend die Verhaftungskampagne sich
urspruenglich auf
die Palaestinenser konzentrierte, die beschuldigt wurden, an den
Ereignissen an israelischen Checkpoints in der Westbank und
Gaza beteiligt
zu sein, ist sie nun gepraegt von systematischen Durchsuchungen von
Wohnhaeusern von Palaestinensern in den Gebieten unter vollstaendiger
israelischer Kontrolle (Gebiet C) und innerhalb von Jerusalem.
Durchsuchungen palaestinensischer Wohnhaeuser werden regelmaessig von
grossen Gruppen israelischer Streitkraefte und maskierten
Militaereinheiten durchgefuehrt und finden vorzugsweise nach Mitternacht
statt. In den meisten Faellen werden ausgebildete Polizeihunde zuerst in
die Haeuser geschickt, bevor die Militaereinheiten das Haus stuermen, wie =
in den Faellen in Beit Fourik bei Nablus und Al Mughayer bei Ramallah.
Festnahmen finden nicht nur an Checkpoints und Uebergaengen in der
Westbank und Gaza statt, sondern auch innerhalb von palaestinensischen
Doerfern wie z.B. in Beit Fourik, Al Mughayer, Ras Karkar, Beit Dajan,
Salem, im Fluechtlingslager 'Arroub, in Senjil und in Vierteln im
besetzten Jerusalem sowie anderen Gebieten.
In einem Fall in Beit Fourik zwangen die israelischen Militaerbehoerden
den palaestinensischen Buerger Sajed Mleitat, sich vor seinem Wohnhaus
voellig auszuziehen, danach wurden Scheinwerfer auf ihn gerichtet, bevor
er festgenommen und anschliessend in vorbeugenden Gewahrsam gebracht und
drei Tage spaeter zu Vernehmungen wieder verlegt wurde.
Eine grosse Anzahl von Palaestinensern wurde waehrend dieser
Durchsuchungen festgenommen, darunter auch:
1. Nael Al Haj Mohammad aus Beit Fourik;
2. Hassaan Ishtaieh, 32 Jahre, aus Salem;
3. Mohammad Al Bes, 18 Jahre, aus dem Fluechtlingslager Aroub;
4. Hamed Khader Abu I'layah, 21 Jahre, aus Al Mughayer
5. As'ad Jaber Abu I'layah, 18 Jahre, aus Al Mughayer;
6. Sulaiman Al Fuqaha, 30 Jahre, aus Senjil;
7. Khaled Masaalmah, 35 Jahre, aus Senjil;
8. Mohammad Kayed, 46 Jahre, aus Senjil.
Viele der Festgenommenen werden in der Haft von Angehoerigen der
israelischen Streitkraefte schwer geschlagen und getreten, wie im Fall von=
Mohammad Ali Ibrahim Al Bes aus dem Fluechtlingslager 'Arroub. Al Bes
wurde in der Haft am fruehen Morgen des 12. Dezember 2000 (Dienstag) von
israelischen Soldaten mit einem Gewehrkolben schwer geschlagen, immer
wieder getreten, mit eiskaltem Wasser uebergossen und ueber den Boden
geschleift
Die Gefangenenhilfs- und Menschenrechtsorganisation Ad-Dammeer verfolgt
die Hausdurchsuchungen und die Verhaftungswelle und hat als am haeufigsten=
auftretende Begleiterscheinungen folgendes ermittelt:
* Durchsuchungen palaestinensischer Wohnhaeuser werden ueblicherweise
nach Mitternacht begonnen und vor Einbruch der Daemmerung beendet sowie
von einer gro=DFen Zahl Militaer und Sondereinheiten durchgefuehrt.
* Alle betroffenen Wohnviertel und Haeuser werden im ganzen Dorf genau zur=
selben Zeit umstellt.
* Ausgebildete Hunde werden eingesetzt und zuerst in die Haeuser
geschickt, bevor das Militaer die Haeuser betritt, wie es sowohl in Beit
Fourik und Al Mughayer der Fall war.
* Israelisches Militaer richtet absichtlich Schaeden an Haeusern und an
der Einrichtung an, wie z.B. durch das Umwerfen von Moebelstuecken, das
Zerbrechen von Glas, Geschirr und Kuechengeraeten, wie es bei den
Durchsuchungen in Ras Karkar, Senjil, Salem, Beit Fourik und Al Mughayer
der Fall war.
* Der Einsatz von hellen Scheinwerfern, die auf Festgenommene gerichtet
werden und festgenommene Personen zu zwingen, sich fuer Durchsuchungen aus=
der Distanz zu entkleiden, wie im Fall von Sajed Abdel Latif Mleitat aus
Beit Fourik.
* Die Bewohner des Hauses werden gezwungen, ihre Haeuser zu verlassen (die=
Familien der festgenommenen Personen) und die Familien von Verwandten und =
Nachbarn ebenso; sie muessen stundenlang in der Kaelte und manchmal im
Regen stehen und warten, waehrend ihre Haeuser durchsucht werden. In
mehreren Faellen wurden die Familien der Festgenommenen in einem Raum
ihres Hauses eingeschlossen, waehrend die Soldaten das Haus durchsuchten
und den Festgenommenen schlugen, wie im Fall von Mohammad Al Bes.
Die Verhaftungswelle richtet sich gegen Palaestinenser aller
Altersgruppen, darunter Kinder, Jugendliche und alte Menschen, wie im Fall=
des 70jaehrigen Khalil Isa Ismail As'ad aus Bethlehem, der am Uebergang
nach Jordanien verhaftet wurde; er war unterwegs, um seine Soehne und
deren Familien zu besuchen. Khalil As'ad wird seit dem 26. November 2000
im Verhoerlager Al Muscobiyeh (Russisches Lager) festgehalten und seit
seiner Festnahme wird ihm der Besuch durch Angehoerige verweigert. Sahar
Francis, der Anwaeltin von Ad-Dammeer, wurden mehrmals Besuch bei Khalil
verweigert, da der Befehl erging, sowohl Familienbesuche wie Beistand
durch einen Anwalt zu verbieten.
Ad-Dammeer hat ueber 45 Faelle palaestinensischer Haeftlinge, die verhoert=
werden, uebernommen. Waehrend der Ermittlungen in diesen Faellen, bei
Treffen mit mehreren Festgenommenen und Besuchen der Anwaeltin von Ad-
Dammeer bei den Festgenommenen in sogen. Verhoerzentren wurde
festgestellt, dass trotz des Urteils des Obersten Gerichtshofs in Israel
vom September 1999, der den Einsatz von Folter bei Verhoeren verbietet,
palaestinensische Gefangene bei den Verhoeren immer noch der Folter
ausgesetzt sind. Nu'man Hamoudeh, der im Verhoerzentrum 'Asqalon
festgehalten wird, wurde mehrmals am Tag zu Verhoeren geholt und es wurde =
Shabeh angewendet: er muss waehrend der Verhoere auf einem sehr niedrigen =
Stuhl sitzen, seine Haende sind mit Handschellen an die Stizflaeche des
Stuhls gefesselt.
Der Mehrheit der palaestinensischen Gefangenen wird anwaltlicher Beistand =
verweigert, einigen bis zu 15 Tage lang, und sie werden von anderen in
ihren Zellen isoliert, wie im Fall von Khalil As'ad. Zusaetzlich werden
die Gefangenen in Zellen mit Kollaborateuren gesperrt, von denen sie mit
schweren Schlaegen, Morddrohungen und anderen Foltermethoden gezwungen
werden, sich zu den gegen sie erhobenen Anklagen schuldig zu bekennen.
Gesundheitsbedingungen
Die Gefangenenhilfs- und Menschenrechtsorganisation Ad-Dammeer ist
ernsthaft besorgt wegen der fortgesetzten und absichtlichen
Vernachlaessigung der Gesundheitsfuersorge fuer die Inahftierten und ueber=
das Fehlen angemessener Gesundheitsfuersorge durch die
Gefaengnisverwaltung und in den Gefaengniskrankenstationen.
Viele Festgenommene brauchen sofort medizinische Behuandlung sowie auch
regelmaessige Gesundheitsfuersorge, so wie im Fall des palaestinensischen =
Gefangenen Khaled Masalmeh, der unter hohem Blutdruck leidet, und Mohammad=
Kayed, der unter erheblichen Atemschwierigkeiten leidet.
Einige Gefangene erhalten keine medizinische Sofortversorgung, andere
benoetigen Operationen, wie Amin Mohammad Ghazi Al Aghbar, der im
Gefaengniskrankenhaus von Al Ramleh ist. Al Aghbar leidet an erheblichen
Herzproblemen und hat seit zwei Jahren eine Operation beantragt, die ihm
fortgesetzt verweigert wird.
Palaestinensische Gefangene haben verlangt, dass sie von Fachaerzten
untersucht werden (Hals, Nasen, Ohren, Haut, Zahn, Orthopaeden), da viele =
an entsprechenden Erkrankungen leiden. Dieses wird jedoch regelmaessig
verweigert und die Gefangenen werden unabhaengig von ihren Erkrankungen
nur einem Allgemeinarzt vorgestellt.
Verweigerung von Familienbesuchen
Die israelischen Behoerden verweigern palaestinensichen Gefangenen seit
dem Ausbruch der Zusammenstoesse am 29. September 2000 fortgesetzt
Familienbesuche. Der negative psychologische Effekt sowohl auf die
Gefangenen wie auf ihre Familien, besonders in dieser schwierigen Zeit und=
angesichts der Eskalation der Gewalt in den besetzten Gebieten, wird
zunehmend deutlicher, da die Gefangenen von ihren Familien isoliert
werden. Gegenstaende des grundlegenden Bedarfs werden ueblicherweise von
den Familienangehoerigen besorgt, aber duerfen jetzt auch nicht mehr ins
Gefaengnis gebracht werden. Palaestinensische Gefangene haben Vorschlaege =
zurueckgewiesen, nach denen israelisches Militaer und israelische
Gefaengnisverwaltungen nur Eltern, Ehefrauen und Kindern unter 10 Jahren
Familienbesuche erlauben und die Besuchsvisa nur fuer einen Tag gueltig
sein sollten, ausserdem sollte weiterhin nicht erlaubt sein, dass
Familienangehoerige Gegenstaende des grundlegenden Bedarfs fuer die
Gefangenen mitbringen.
Mangel an Nahrung
Palaestinensische Gefangene in israelischen Gefaengnissen leiden unter
einem erheblichen Nahrungsmangel seit dem Beginn der Zusammenstoesse am
29. September 2000. Die Situation hat einen kritischen Punkt erreicht, da =
die israelischen Behoerden vor kurzem einseitig Hilfsorganisationen,
darunter auch dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes, untersagt
haben, weiterhin grundlegende Nahrungsmitteln in die Gefaengnisse zu
bringen. Wenigstens 45% der den palaestinensischen Gefangenen zur
Verfuegung stehenden Nahrungsmitteln wurden von Familienangehoerigen und
von Hilfsorganisationen und Vereinen geliefert.
Die Gefangenenhilfs- und Menschenrechtsorganisation Ad-Dammeer betrachtet =
die anhaltende Verhaftungswelle und Durchsuchungen palaestinensischer
Wohnhaeuser, zusammen mit dem schweren Sachschaden und den Misshandlungen =
der Gefangenen, als unakzable Verstoesse, der zu allen anderen
Verstoessen, denen das palaestinensische Volk seitens der israelischen
Besatzungsmacht ausgesetzt ist, noch hinzukommt. Daher fordert Ad-Dammeer:
1. Sofortige Beendigung aller Foltermassnahmen, die in Haft und waehrend
der Verhoere von Palaestinensern angewendet werden;
2. Sofortige Beendigung der Verweigerung von Familienbesuchen fuer
Gefangene und Aufhebung des Verbots fuer anwaltlichen Beistand.
3. Intervention der internationalen Gemeinschaft, die Israel auffordern
soll, alle Verstoesse und die kollektive Bestrafung gegen die
palaestinensische Zivilbevoelkerung einzustellen.
4. Israel muss sich an alle internationalen Abkommen und Gesetze halten,
insbesondere die zum Schutz der Menschenrechte.
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